Auftritt Schlemihl: Hey du, psst, ich meine dich, genau. Muss ja nicht gleich jeder mitkriegen. Du scheinst ja ein cleverer Bürger zu sein. Möchtest du Informationen sehen, die deine Regierung vor dir verstecken will? Also hör mal zu, hör mal gut zu. Da gibt es eine Datenbank, hieß mal Chilling Effects, die listet genau die Links auf, die du nicht sehen sollst. Weil deine Regierung das nicht möchte, oder ein Anwalt vor Gericht verboten hat. Genau.
Psst, die URL dafür heißt https://lumendatabase.org
Findige Rechtsanwälte können vor Münchner Oberlandesgerichten erstreiten, dass Google Links auf Web-Seiten löschen muss, falls der Nutzer in der Suche Betrug statt Kapitalanlagebetrug genutzt hat. Ja, sogar noch einen Schritt weiter, Google darf zwar berichten, dass lumendatabase.org Informationen zu der Löschung hat, aber in Folge des Urteils darf lumendatabase.org die fragliche Web-Seite nicht mehr nennen.
Das wird sich rechnen, die Anwaltskosten. Wenn mit gängigen Suchbegriffen keine negativen Schlagzeilen mehr zu finden sind, sondern nur noch mit juristisch spezifischen Suchbegriffen. So kommen weiterhin unbedarften Neukunden. Nach Tübingen Fonds Kapitalanlagebetrug darf man in Google noch suchen, nur, wie lange noch?
Ursprünglich veröffentlicht 2018-02-28